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BGH, 30.03.1960 - V ZR 38/59 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entziehung des Pflichtteils eines erbberechtigten Sohnes auf Grund dessen tätlicher Angriffe gegen den Erblasser - Erbunwürdigkeit durch die Verursachung einer Brandgefahr an dem Grundstück des Erblassers durch den Pflichtteilsberechtigten - Vergiftung einer anderen ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.1953 - 4 StR 540/53
Auszug aus BGH, 30.03.1960 - V ZR 38/59
Die Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1953 (BGHSt 5, 190) steht nicht entgegen. - BGH, 30.06.1955 - 4 StR 127/55
Auszug aus BGH, 30.03.1960 - V ZR 38/59
Doch muß ein Verhalten des Täters gegeben sein, das die Situation so gestaltet hat, daß der Ausbruch eines Brandes nach der Lebenserfahrung nunmehr wahrscheinlicher geworden war als das Ausbleiben (vgl. BGHSt 8, 28, 31 [BGH 30.06.1955 - 4 StR 127/55]; VRS 11, 62).
- BGH, 20.10.1966 - III ZR 179/64
Anspruch auf Zahlung eines erbrechtlichen Pflichtteils - Entziehung des …
Dazu ist zu sagen: Es ist richtig, daß derjenige, der den Pflichtteilsentziehungsgrund der vorsätzlichen Mißhandlung geltend macht, auf Grund der besonderen Vorschrift des § 2336 Abs. 2 BGB nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RG Warn.1913, 402; BGH Urteil v. 20. März 1952 - IV ZR 152/51 = LM § 2294 BGB Nr. 1; Urteil v. 30. März 1960 - V ZR 38/59; BGB RGRK § 2333 Anm. 6) die Beweislast auch dafür trägt, daß die Mißhandlung nicht in Notwehr erfolgt ist.